Kursangebot

Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel

Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn der Geschäftsinhaber oder das zuständige Verkaufspersonal die vom Arzneimittel-gesetz vorgeschriebene Sachkenntnis besitzt.

Der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel ist lt. § 50 Arzneimittelgesetz (AMG) die Grundlage für den Handel mit Arzneimittel, die von der Apothekenpflicht ausgenommen sind. Er wird häufig auch als otc-, Kräuter-, oder Arzneischein bezeichnet. Dies gilt beispielsweise für Supermärkte ebenso wie für Drogerien, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Zoofachgeschäfte. In der Prüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie das Sortiment der freiverkäuflichen Arzneimittel kennen und die in diesem Mitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen beherrschen. Hierfür bereiten wir Sie gerne vor.

Zum Kurs

 

SPAREN DURCH DEN EUROPÄISCHEN SOZIALFONDS (ESF)
 

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Durch unsere Zertizifizerung können wir Ihnen auch in der aktuellen Förderperiode, die von 2022 bis 2027 reicht, einen Abzug von bis zu 50% der Seminarkosten anbieten.