Sachkenntnis freiverkäufliche Arzneimittel
Stuttgart
Freiverkäufliche Arzneimittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn der Geschäftsinhaber oder das zuständige Verkaufspersonal die vom Arzneimittelgesetz vorgeschriebene Sachkenntnis besitzt.
Dies gilt für Supermärk te ebenso wie für Drogerien, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Zoofachgeschäfte. In der IHK Prüfung müssen die Teilnehmer nachweisen, dass sie das Sortiment der freiverkäuflichen Arzneimittel kennen und die in diesen Mitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen beherrschen.
Außerdem sind die geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechtes der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens Gegenstand der Prüfung.
Information Bildungszeit:
Seit Juli 2015 gibt es das sogenannte „Bildungszeitgesetz“, nachdem jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub hat (wird bezahlt, aber nicht vom Jahresurlaub abgezogen).
(Siehe unter Punkt -> Förderung -> Info zur Bildungszeit)
Da dieses Gesetz erst kürzlich verabschiedet wurde, wissen viele Arbeitgeber bisher noch nicht (oder nur unzureichend) darüber Bescheid – rechtlich gesehen hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf diese 5 Tage.
Es dürfen allerdings nur GANZE Tage (mindestens 6 Stunden Unterricht am Stück) herangezogen werden.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Prüfung sind keine Zulassungsvoraussetzungen definiert.
Jeder darf an der Prüfung teilnehmen!
- gilt nur für Stuttgart -
3 Tage à 8 Unterrichtseinheiten
Kosten: 500.- €
unter 55 Jahre (abzgl. 30 % ESF-Förderung): 350,00 €*
über 55 Jahre (abzgl. 70 % ESF-Förderung): 150,00 €*
Die Prüfungsgebühren werden von der IHK separat berechnet!
ESF-Förderung: Voraussetzung für die ESF-Förderung ist, dass entweder Ihr Wohnsitz oder Ihre Arbeitsstelle innerhalb Baden-Württmerbergs liegt (= 30 % Förderung). Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, erhöht sich die ESF-Förderung sogar auf 70%. Wir beantragen diese Förderung für Sie!
*Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sind leider nicht förderfähig.