Geprüfter Wirtschaftsfachwirt - Start Herbst 2024

Stuttgart

Start 13.09.2024
Dauer 1 Jahr und 2 Monate
Modell Berufsbegleitend

 

Wirtschaftsfachwirte/innen sind in allen Branchen und Bereichen tätig und nicht auf spezielle Wirtschaftszweige beschränkt. Dabei werden die Besonderheiten von Handel, Industrie und verwaltenden Dienstleistungsunternehmen in gleicher Weise berücksichtigt. Sie übernehmen mit vertieftem kaufmännischem Fachwissen, organisatorische und betriebswirtschaftliche Tätigkeiten in Rechnungswesen und Controlling, Marketing und Vertrieb sowie Logistik, Recht und Steuern. Der Wirtschaftsfachwirt qualifiziert Sie für das mittlere Management.

  • optimale berufsbegleitende Weiterbildung für die mittlere Führungsebene
  • Qualifikation durch detaillierte kaufmännische Kenntnisse
  • bessere Verdienstmöglichkeiten
  • mehr Entscheidungs- und Gestaltungsfreiräume
  • praxiserfahrene Referenten
  • Sparen Sie bis zu 75 % der Lehrgangs-und Prüfungsgebühr durch das Aufstiegs-Bäfog

 

 

 

 

1. Teil - Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

2. Teil - Handlungsspezifische Qualifikation

  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit

Mit Ihrem Abschluss zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK werden Sie von dem schriftlichen Teil des Ausbildereignungsschein befreit.

Eine der vier Voraussetzungen muss bis zum Prüfungstermin erbracht werden:

  • 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
  • 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach ein mindestens einjährige Berufspraxis
  • 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis