Ausbildung der Ausbilder - praktisch
Stuttgart
Der praktische/mündliche Teil der Ausbildereignungsprüfung ist ein Pflichtteil, der erfolgreich absolviert werden muss, wenn man Ausbilder/in werden möchte. Die praktische Prüfung dauert ca. 30 Minuten, die sich in 15 Minuten praktische Prüfung oder Präsentation und ein 15 minütiges Fachgespräch über Lerninhalte oder Lehrmethoden aufteilen.
Mit unseren Intensivkursen haben Sie die Möglichkeit sich konzentriert und praxisnah in 2 Tagen auf die mündliche Prüfung vorzubereiten.
Information Bildungszeit:
Seit Juli 2015 gibt es das sogenannte „Bildungszeitgesetz“, nachdem jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub hat (wird bezahlt, aber nicht vom Jahresurlaub abgezogen).
(Siehe unter Punkt -> Förderung -> Info zur Bildungszeit)
Da dieses Gesetz erst kürzlich verabschiedet wurde, wissen viele Arbeitgeber bisher noch nicht (oder nur unzureichend) darüber Bescheid – rechtlich gesehen hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf diese 5 Tage.
Es dürfen allerdings nur GANZE Tage (mindestens 6 Stunden Unterricht am Stück) herangezogen werden.
Die Inhalte der Prüfung sind in zwei Teile aufgegliedert
• Praktische Prüfung oder Präsentation
• Fachgespräch über Lerninhalte
Zulassungsvoraussetzungen:
In der neuen AEVO sind keine Zulassungsvoraussetzungen definiert.
Jeder darf an der Prüfung teilnehmen!
2 Tage a 8 Unterrichtseinheiten
Tag 1: 17.10.2024
Tag 2: 18.10.2024
Start: 08:30 Uhr
Ende: 15:30 Uhr
Vorbereitungskurs nur auf die Praktische AEVO Prüfung
2 Tage à 8 Unterrichtseinheiten
Kosten: 350.- €
unter 55 Jahre (abzgl. 30 % ESF-Förderung): 245,00 €*
über 55 Jahre (abzgl. 70 % ESF-Förderung): 105,00 €*
Die Prüfungsgebühren werden von der IHK separat berechnet!
ESF-Förderung:Voraussetzung für die ESF-Förderung ist, dass entweder Ihr Wohnsitz oder Ihre Arbeitsstelle innerhalb Baden-Württmerbergs liegt (= 30 % Förderung). Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, erhöht sich die ESF-Förderung sogar auf 70 %. Wir beantragen diese Förderung für Sie!
*Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sind leider nicht förderfähig.