Fördertipps

 

Meister-BAföG

Die Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 10.226 Euro. 30,5 % der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die restlichen 69,8 % der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung werden zusätzlich 25 % des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen.
 
Weitere Infos unter http://www.meister-bafoeg.info


Beispiel:

(Zum vergrößern das Bild anklicken)

Beispielrechnung Meister-Bafög.pdf

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Bildungsprämie in Form eines Prämiengutscheins

Bildungsprämie.jpg

Im Rahmen der Bildungsprämie sind Prämiengutscheine bis zu 500 Euro möglich. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung bei einer der bundesweit über 400 Beratungsstellen. Ausschlaggebend für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist das zu versteuernde Einkommen. Bei Alleinstehenden liegt die derzeitige Obergrenze bei 25.600 Euro bei gemeinsam Veranlagten bei 51.200 Euro. Kostenfreie telefonische Hotline: 0800 2623000
 

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Steuerliche Förderung

Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden. Inforamtionen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.

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Begabtenförderung Berufliche Bildung

Nach den Richtlinien der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" sollen leistungsfähigen und leistungsbereiten junden Berufstätigen nach der dualen Ausbildung spezielle Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer beruflichen Fähigkeiten eröffnet werden.

 

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