Die Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 10.226 Euro. 30,5 % der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die restlichen 69,8 % der Summe werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung werden zusätzlich 25 % des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen.
Weitere Infos unter http://www.meister-bafoeg.info
Beispiel: